Infos zur Teilzeitausbildung Pflege

Das Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren (vgl. PflBG § 6 und § 4 Abs. 5 AltPflG). Dadurch wird es ermöglicht, die Ausbildung mit familiären Verpflichtungen, zusätzlichen Spracherwerb oder gesundheitlichen Einschränkungen zu vereinbaren.

Der Berufsabschluss ist gleichwertig mit der Vollzeitausbildung, lediglich die Ausbildungsdauer wird entsprechend angepasst. In der Regel verlängert sich die Ausbildung im Teilzeitmodell. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung zwischen Pflegeschule, Praxiseinrichtung und Auszubildenden.

Sprechstunde

Sie haben Fragen zur Umsetzung oder suchen Orientierung zur Pflegeausbildung in Teilzeit?

In unserer Sprechstunde erhalten Ausbildungsinteressierte, Pflegeschulen und 
Praxiseinrichtungen individuelle Informationen und Hinweise zu:

  • Einstiegsmöglichkeiten in Teilzeit
  • Organisation der Ausbildung sowie
  • Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

Das Angebot:

  • Regelmäßige Online-Sprechstunden
  • Individuelle Beratung nach Terminvereinbarung
  • Kostenfrei und vertraulich

Jetzt beraten lassen 
– Kontaktieren Sie das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg.

    Veranstaltungen und Veröffentlichungen

      In diesem Bereich finden Sie aktuelle Termine, Rückblicke sowie Fachpublikationen rund um die Teilzeitausbildung in der Pflege.

      Veranstaltungen

      Online-Informationsveranstaltungen für Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen

      Informationsveranstaltungen "Teilzeitausbildung keine halben Sachen":

      Für Pflegeschulen Aufzeichnung vom 29.04.2025

      Für Praxiseinrichtungen Aufzeichnung vom 06.05.2025

      Fachtagung Pflegeausbildung in Teilzeit - Herausforderungen, Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren 

      Workshops zur Umsetzung von Teilzeitmodellen

      Im Rahmen der „Umsetzung der Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration plant das Netzwerk Teilzeitausbildung BW im Oktober/November 2026 vier Online-Austauschrunden: "Teilzeitausbildung in der Pflege stärken – Praxis im Dialog".

      Veröffentlichungen & Materialien

      Hier stellen wir Ihnen ausgewählte Publikationen und Arbeitshilfen zur Verfügung:

      Rechtliche Grundlagen und Rahmenkriterien

      Nach § 6 Abs. 1 PflBG kann die generalistische Pflegeausbildung in Teilzeit längstens 5 Jahre erfolgen. Unterbrechungen durch z. B. Eltern zeit oder Krankheit werden nicht auf die Teilzeitausbildung angerechnet.

      Das Netzwerk Teilzeitausbildung BW hat zusammen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Juni 2024 Rahmenkriterien für die Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung übererarbeitet.

      Leitfaden und Flyer 

      Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg

      Eine Übersicht der Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg (Stand 10.02.2026), haben wir für Sie zusammengestellt. Diese ist (noch) nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert. Möchten auch Sie Ihr Engagement sichtbar machen? Dann schreiben Sie uns!

      beispielhafte Modell- und Blockpläne 

      Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten

      Alle Materialien stehen kostenfrei zum Download bereit.


      Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

      Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, 
      die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.


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