Das Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren (vgl. PflBG § 6 und § 4 Abs. 5 AltPflG). Dadurch wird es ermöglicht, die Ausbildung mit familiären Verpflichtungen, zusätzlichen Spracherwerb oder gesundheitlichen Einschränkungen zu vereinbaren.
Der Berufsabschluss ist gleichwertig mit der Vollzeitausbildung, lediglich die Ausbildungsdauer wird entsprechend angepasst. In der Regel verlängert sich die Ausbildung im Teilzeitmodell. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung zwischen Pflegeschule, Praxiseinrichtung und Auszubildenden.
Sprechstunde
Sie haben Fragen zur Umsetzung oder suchen Orientierung zur Pflegeausbildung in Teilzeit?
In unserer Sprechstunde erhalten Ausbildungsinteressierte,
Pflegeschulen und
Praxiseinrichtungen individuelle Informationen und Hinweise
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Teilzeitausbildung Baden-Württemberg.
Veranstaltungen und Veröffentlichungen
In diesem Bereich finden Sie aktuelle Termine, Rückblicke sowie Fachpublikationen rund um die Teilzeitausbildung in der Pflege.
Veranstaltungen
Informationsveranstaltungen "Teilzeitausbildung keine halben Sachen":
Für Pflegeschulen Aufzeichnung vom 29.04.2025
Für Praxiseinrichtungen Aufzeichnung vom 06.05.2025
Aufzeichnung der Veranstaltung vom 14.02.2023
ergänzende Fragen und Antworten aus Politik, Praxis und Wissenschaft:
Antworten der fachpolitischen Vertreter*innen vom 14.02.2023
Antworten der Praxisvertreter*innen inkl. Anhänge vom 14.02.2023
Im Rahmen der „Umsetzung der Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration plant das Netzwerk Teilzeitausbildung BW im Oktober/November 2026 vier Online-Austauschrunden: "Teilzeitausbildung in der Pflege stärken – Praxis im Dialog".
Veröffentlichungen & Materialien
Hier stellen wir Ihnen ausgewählte Publikationen und Arbeitshilfen zur Verfügung:
Nach § 6 Abs. 1 PflBG kann die generalistische Pflegeausbildung in Teilzeit längstens 5 Jahre erfolgen. Unterbrechungen durch z. B. Eltern zeit oder Krankheit werden nicht auf die Teilzeitausbildung angerechnet.
Das Netzwerk Teilzeitausbildung BW hat zusammen mit dem Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Integration und mit dem Ministerium für Kultus,
Jugend und Sport im Juni 2024 Rahmenkriterien für die Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung übererarbeitet.
Eine Übersicht der Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg (Stand 10.02.2026), haben wir für Sie zusammengestellt. Diese ist (noch) nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert. Möchten auch Sie Ihr Engagement sichtbar machen? Dann schreiben Sie uns!
Alle Materialien stehen kostenfrei zum Download bereit.
Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln,
die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.