Pflegeschule

Teilzeitausbildungen eröffnen Pflegeschulen den Zugang zu einer engagierten und diversen Zielgruppe, die Beruf und Familie vereinbaren möchte und dabei hohe soziale Kompetenzen mitbringt. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Förderung von Chancengleichheit im Bildungsbereich.

Rahmenbedingungen

  • Rechtliche Grundlagen der Teilzeitausbildung

Nach § 6 Abs. 1 PflBG kann die generalistische Pflegeausbildung in Teilzeit längstens 5 Jahre erfolgen. Unterbrechungen durch z. B. Eltern zeit oder Krankheit werden nicht auf die Teilzeitausbildung angerechnet.

  • Anpassung der Ausbildungsdauer

Die Teilzeitausbildung umfasst die gleichen Inhalte wie in Vollzeit, erstreckt sich aber entsprechend über einen längeren Zeitraum. Empfohlen wird eine Ausbildungsdauer von vier Jahren, gesetzlich möglich sind bis zu fünf Jahre Teilzeitausbildung. Die Prüfungsinhalte und Leistungsnachweise bleiben dabei unverändert, lediglich die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit ist reduziert. Für mehr Informationen siehe Arbeitshilfen unter: Veröffentlichungen & Materialien.

  • Organisation von Unterricht und Praxiseinsätzen

Als Basis dient das reguläre Vollzeit-Curriculum, das dann an die Teilzeitbedürfnisse angepasst wird. Idealerweise lernen Teilzeitschüler*innen in eigenen Teilzeitklassen; möglich ist auch ein integriertes Modell, bei dem der theoretische Unterricht in Vollzeitform (z. B. ganztägiger Blockunterricht) stattfindet und die praktische Ausbildung in Teilzeit erfolgt. Der Schulunterricht bei eigenen Klassen sollte auf Vormittagsschichten (etwa 8 – 13 Uhr) gelegt werden, während die Praxiseinsätze individuell mit dem Ausbildungsbetrieb koordiniert und flexibel in den Tagesablauf integriert werden. Modell- und beispielhafte Blockpläne finden Sie bei Arbeitshilfen unter: Veröffentlichungen & Materialien.

  • Kooperation mit Praxiseinrichtungen

Schule und praktische Ausbildungsstätte arbeiten eng verzahnt zusammen. Dafür werden gemeinsame Lernformen und -orte empfohlen, etwa Praxisschulen oder Projekte wie Praxisanleiter-Visiten und Fallbesprechungen, bei denen Lehrkräfte und Praxisanleiter*innen Erfahrungen und Informationen austauschen. In den Einsatzbetrieben gelten flexible Arbeitszeitregelungen, die sich an den Bedarfen der Teilzeitauszubildenden orientieren und langfristig eine erfolgreiche Ausbildung in Teilzeit ermöglichen.

Organisation & Umsetzung

  • Stundenplangestaltung im Teilzeitmodell

Der Unterricht kann als Blockunterricht organisiert werden; üblicherweise findet er vormittags statt (z. B. von 8:00 bis 13:00 Uhr). Teilzeitschüler*innen absolvieren dabei oft ganztägige Unterrichtsblöcke. Als Modell wird auch ein integriertes Konzept empfohlen: Dabei erfolgt der theoretische Unterricht im Vollzeitmodus (ganztägig), während die praktische Ausbildung auf Teilzeitbasis stattfindet.

  • Prüfungszulassung

Für Teilzeitauszubildende gelten die gleichen Prüfungsanforderungen wie für Vollzeitauszubildende. Zentrale Prüfungstermine und Leistungsnachweise sind identisch und richten sich nach den gesetzlichen Regelungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG) bzw. der Prüfungsverordnung. 

  • Begleitangebote für Auszubildende

Viele Bildungsträger bieten ergänzende Unterstützungsmaßnahmen an, etwa Stützunterricht und Prüfungsvorbereitung, um Teilzeitauszubildende beim Lernfortschritt zu fördern. Für weitere Fragen rund um die Teilzeitausbildung stehen regionale Beratungs- und Informationsstellen zur Verfügung, z. B. Koordinationsstellen, die Agentur für Arbeit oder das Sprechstundenangebot des Netzwerks Teilzeitausbildung BW.

  • Abstimmung mit Trägern und Behörden

Teilzeitangebote erfordern die Abstimmung mit den zuständigen Stellen. Beispielsweise müssen Teilzeitklassen durch die Schulaufsicht (Regierungspräsidium) genehmigt werden; bei zu wenigen Teilzeitauszubildenden kann nach Absprache mit den Behörden eine Zusammenführung an einer Schule erfolgen oder im integrierten Modell beschult werden. Die Pflegeschule stimmt sich außerdem mit den praktischen Ausbildungsträgern über Verträge und Zeitpläne ab.

Vorteile für Pflegeschulen

  • Gewinnung zusätzlicher Auszubildender
  • Beitrag zur Fachkräftesicherung
  • Stärkung von Durchlässigkeit und Bildungsgerechtigkeit
  • Profilbildung als innovative Ausbildungsstätte

Austausch & Unterstützung


Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg unterstützt Pflegeschulen durch: Fachveranstaltungen, Erfahrungsaustausch, Materialien und Leitfäden, Sprechstundenangebot und Vernetzung mit anderen Einrichtungen

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