Pflegeschulen

Teilzeitausbildungen eröffnen Pflegeschulen den Zugang zu einer engagierten und diversen Zielgruppe, die Beruf und Familie vereinbaren möchte und dabei hohe soziale Kompetenzen mitbringt. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Förderung von Chancengleichheit im Bildungsbereich.

Das Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren (vgl. PflBG § 6 und § 4 Abs. 5 AltPflG). Die Rahmenbedingungen, Zielgruppen, Potenziale und Perspektiven der Teilzeitausbildung für Pflegefachpersonen finden Sie in der TiPa-Studie vom BIBB.

Das Netzwerk Teilzeitausbildung BW hat zusammen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration und mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Juni 2024 Rahmenkriterien für die Teilzeitausbildung in der generalistischen Pflegeausbildung übererarbeitet. Weiterhin wurden Modelle und Blockpläne erstellt:

Ob eine Teilzeitausbildung angeboten werden kann, hängt vom Konzept und den Möglichkeiten der einzelnen Pflegeschule ab. Eine Übersicht der Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg (Stand 11.06.2025), haben wir für Sie zusammengestellt. Diese ist (noch) nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert. Möchten auch Sie Ihr Engagement sichtbar machen? Dann schreiben Sie uns!

Bei unserem Fachtag "Pflegeausbildungen in Teilzeit - Herausforderungen, Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren" vom 14.02.2023 kamen Praxis, Politik und Wissenschaft zusammen, um aus unterschiedlichen Betrachtungswinkeln einen Einblick in die Teilzeitausbildung bei den Pflegeberufen zu geben. Die Veranstaltung wurde aufgenommen und kann hier als Video angeschaut werden. Die unbeantworteten Fragen wurden im Nachhinein von den fachpolitischen Vertreter*innen, den Praxisverteter*innen sowie von dem Forschungsteam der Universität Osnabrück beantwortet.

Weiterhin fande 2025 zwei Online-Informationsveranstaltungen unter dem Titel "Pflegeausbildung in Teilzeit - keine halbe Sache" statt. Die Aufzeichnung für die Pflegeschulen finden Sie hier.

Noch vor der Generalisierung der Ausbildungen für die Altenpflege hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg den Leitfaden"Teilzeitausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe" herausgebracht. Der Leitfaden informiert ausführlich über die Teilzeitausbildung in der Altenhilfe und Fördermöglichkeiten hierzu. Er enthält Praxisbeispiele sowie Gesetze und Verordnungen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet Betrieben und Auszubildenden durch die neue Assestierte Ausbildung vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten.



Aktuelles Good-Practice Beispiel

Im Raum Landshut läuft seit April 2021 ein Modellprojekt, bei der ein vierjährige Teilzeitausbildung zur Pflegefachkraft angeboten wird. Insgesamt 34 Partner aus der Region nehmen erfolgreich an dem Projekt teil.

  • Weitere Informationen zu diesem Projekt finden Sie hier.
  • Weitere Informationen für Ausbilder*innen und Pflegeschulen finden Sie hier.

Praxiseinrichtungen

Teilzeitausbildungen in der Pflege bieten Einrichtungen die Chance, motivierte Fachkräfte aus vielfältigen Lebenssituationen zu gewinnen, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren möchten. Damit stärken sie nicht nur ihre Position im Wettbewerb um Personal, sondern auch ihr Profil als familienfreundlicher und inklusiver Arbeitgeber.

Das Pflegeberufegesetz eröffnet die Möglichkeit, die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann in Teilzeit zu absolvieren (vgl. PflBG § 6 und § 4 Abs. 5 AltPflG). Die Rahmenbedingungen, Zielgruppen, Potenziale und Perspektiven der Teilzeitausbildung für Pflegefachpersonen finden Sie in der TiPa-Studie vom BIBB. Wir haben für Sie eine Liste mit Pflegeschulen mit Teilzeitangebot in Baden-Württemberg erstellt (Stand 21.09.2022). Diese ist noch nicht vollständig und wird fortlaufend aktualisiert.

Weiterhin fande 2025 zwei Online-Informationsveranstaltungen unter dem Titel "Pflegeausbildung in Teilzeit - keine halbe Sache" statt. Die Aufzeichnung für die Praxis finden Sie hier.

Im Anschluss an die Ausbildung ermöglicht die Agentur für Arbeit mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) Pflegehelfer*innen die berufliche Weiterbildung zur/zum Pflegefachfrau*mann. Die Arbeitgeber können hierdurch Zuschüsse für die Lohnkosten erhalten. Die Kosten für die Weiterbildung werden mittels Bildungsgutschein gefördert. Informationen zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Privatpersonen  gibt es hier.

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